Deutsch

Mietbedingungen

Mietbedingungen Chalet Giusto 11.0

Andere taal kiezen

1. Allgemeine Bestimmungen

Mit der Zahlung der Anzahlung erklärt der Mieter sein Einverständnis mit diesen Mietbedingungen. Das Chalet wird für die vereinbarte Mietdauer dem Mieter, der die Buchung vorgenommen hat, und dessen Reisegesellschaft zur Verfügung gestellt. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Chalet ohne vorherige Zustimmung des Vermieters an einen anderen Mieter zu übertragen. Haustiere und Rauchen sind im Chalet nicht gestattet. Das Betreten des Chalets mit Skischuhen ist ausdrücklich verboten. Mülltrennung Österreich ist ein umweltbewusstes Land, in dem die Mülltrennung eine ernst zu nehmende und verbindliche Angelegenheit ist. Die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften wird streng kontrolliert. Als Mieter sind Sie selbst dafür verantwortlich, diese Vorschriften einzuhalten. Die entsprechenden Anweisungen erhalten Sie von unserem Hausmeister. Auch im Chalet finden Sie weitere Informationen zur ordnungsgemäßen Mülltrennung. Sollten unserem Hausmeister aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Einhaltung dieser Anweisungen zusätzliche Kosten entstehen und uns diese in Rechnung gestellt werden, werden wir diese Kosten mit der Kaution verrechnen.

2. Haftung und Verantwortlichkeiten

a) Der Mieter ist verpflichtet, das Chalet und dessen Inventar unmittelbar nach der Ankunft auf eventuelle Mängel und Schäden zu überprüfen und diese dem Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach der Ankunft, zu melden.

b) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt (Chalet, Garten sowie sämtliche beweglichen und unbeweglichen Gegenstände, die zum Chalet gehören oder sich dort befinden) ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln und keine Belästigungen oder Beeinträchtigungen für die Umgebung zu verursachen. Das Chalet ist teilweise aus Holz gebaut. Bei der Benutzung des Kamins bzw. Kaminofens liegt es in der Verantwortung des Mieters, diesen sicher und verantwortungsvoll zu benutzen. Achten Sie daher insbesondere auch auf eventuell im Chalet anwesende Kinder.

c) Entstandene Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, entstandene Schäden dem Mieter in Rechnung zu stellen. Dies gilt ebenfalls, wenn bei der Endreinigung nach der Abreise des Mieters Schäden festgestellt werden, es sei denn, der Mieter kann glaubhaft nachweisen, dass diese Schäden nicht durch ihn oder seine Reisegesellschaft verursacht wurden.

d) Der Vermieter hat für das Chalet sowie das vorhandene eigene Inventar bzw. den Hausrat eine Gebäude -und Hausratversicherung abgeschlossen. Diese Versicherungen bieten ausschließlich Versicherungsschutz bei Diebstahl und Einbruch, sofern das Chalet ordnun gsgemäß und vollständig verschlossen wurde. Das bedeutet, dass beim Verlassen des Chalets – auch für kurze Zeit – sämtliche Fenster und Außentüren (einschließlich der Doppeltür) abgeschlossen sein müssen. Der Mieter haftet für Schäden, die dem Vermieter aufgrund der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch den Mieter entstehen. Diese Schäden können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

e) Der Vermieter haftet in keiner Weise für:

  • Personen -oder Sachschäden, Unfälle oder Folgeschäden jeglicher Art, die der Mieter und/oder seine Reisegesellschaft und/oder Dritte erleiden.
  • Den Ausfall oder die Funktionsuntüchtigkeit technischer Geräte im Chalet sowie vorübergehende Ausfälle oder Störungen der Wasser -und/oder Energieversorgung im und am Ferienhaus.
  • Nicht im Voraus angekündigte Straßenaufbrüche und/oder Bauarbeiten in der Umgebung des Ferienhauses.
  • Offensichtliche Fehler oder Irrtümer auf der Website oder in sonstigen Mitteilungen.
  • Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gepäck, persönlichen Gegenständen oder Fahrzeugen sowie für Kosten, die dadurch entstehen, dass das Chalet aufgrund von Verspätungen nicht rechtzeitig erreicht wird. Der Mieter ist verpflichtet, hierfür selbst eine entsprechende (Reise -)Versicherung abzuschließen.

f) Eine etwaige Haftung des Vermieters ist in allen Fällen auf den Betrag begrenzt, den der Mieter für die betreffende Mietperiode tatsächlich bezahlt hat, und wird diesen Betrag niemals überschreiten. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, im eigenen Interesse für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, beispielsweise durch eine Reise -, Kranken -und Reiserücktrittsversicherung.

g) Der Vermieter verpflichtet sich, das Chalet entsprechend der Beschreibung zur Verfügung zu stellen und den Aufenthalt der Mieter so weit wie möglich zu gewährleisten, vorbehaltlich höherer Gewalt und der unter Punkt e) genannten Fälle.

h) Das Chalet muss zu Beginn des Aufenthalts sauber und ordentlich vorgefunden werden. Sollte dies nicht der Fall sein, muss dies dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden, damit entsprechende Abhilfe geschaffen werden kann. Bei der Abreise ist das Chalet vom Mieter aufgeräumt und ordentlich zu hinterlassen. Vor der Abreise sind die Bettwäsche (ausgenommen Matratzenschoner) und Handtücher an dem vom Hausmeister angegebenen Ort zu sammeln, der Geschirrspüler auszuräumen und die Aschelade des Kaminofens zu leeren. Die Kontrolle sowie die Endreinigung des Chalets werden durch den Vermieter bzw. den Hausmeister durchgeführt.

i) Beschwerden sind vom Mieter während der Mietdauer, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Ablauf der Mietdauer, beim Vermieter vorzubringen.

3. Buchung

a) Reservierung / Buchung Eine Reservierung kann ausschließlich direkt über unsere Website oder über angeschlossene Buchungsplattformen für den Zeitraum vorgenommen werden, in dem Sie das betreffende Chalet nutzen möchten.

b) Verbindliche Buchung Sobald Sie alle für Ihre Buchung erforderlichen Angaben gemacht und die Buchung bestätigt haben, wird Ihnen eine Buchungsbestätigung zugesandt. Gleichzeitig erhalten Sie eine Aufforderung zur Zahlung der Anzahlung bzw. des Gesamtbetrags. Mit der Zahlung der Anzahlung akzeptiert der Mieter die Allgemeinen Mietbedingungen. Eine Buchung ist verbindlich, sobald der Vermieter die Anzahlung erhalten hat.

4. Zahlung

a) Anzahlung Wenn Ihre Reservierung 60 Tage oder mehr vor Beginn des gebuchten Mietzeitraums erfolgt, werden 35 % des gesamten Mietpreises einschließlich der Kosten als Anzahlung berechnet. Liegt Ihre Buchung innerhalb von 60 Tagen vor dem Anreisetag, werden unmittelbar 100 % der gesamten Kosten in Rechnung gestellt.

b) Zahlung des Restbetrags Wenn Sie eine Anzahlung für Ihre Reservierung geleistet haben, erhalten Sie automatisch 60 Tage vor Beginn des gebuchten Mietzeitraums eine Zahlungsaufforderung über den noch offenen Betrag. Bei Nichtzahlung der Anzahlung bzw. des Restbetrags behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag einseitig zu kündigen und gegebenenfalls Stornierungskosten in Rechnung zu stellen.

c) Bestätigung Nach Eingang des vollständigen Mietpreises werden dem Mieter spätestens zwei Wochen vor Beginn der Mietperiode die Buchungs -und Bestätigungsunterlagen zugesandt. Diese enthalten weitere relevante Informationen, wie beispielsweise die Adressdaten, eine Weg beschreibung, Informationen zur Schlüsselübergabe usw.

5. Zusätzliche Kosten

a) Bettwäsche, 1 Set pro Person: € 9,00 Handtücher, 1 Set pro Person: € 7,50

b) Kurtaxe: € 4,50 pro Person ab 15 Jahren

c) Kaution: € 450,00 Die Kaution muss vor der Anreise auf unserem Bankkonto eingegangen sein.

d) Obligatorische Endreinigung: € 145,00

e) Energiekosten Der Mietpreis beinhaltet einen durchschnittlichen Stromverbrauch von 25 kWh pro Tag. Sollte der durchschnittliche Verbrauch während des Mietzeitraums diese Grenze überschreiten, wird der Mehrverbrauch mit einem Preis von € 0,52 pro kWh berechnet. Diese Kosten werden mit der hinterlegten Kaution verrechnet. Der Preis beinhaltet die Nutzung des Brennholzes für den Kamin.

6. Maximale Anzahl der Bewohner

Die vereinbarte Anzahl der Personen, die während des gebuchten Zeitraums im Chalet übernachten, darf nicht überschritten werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart. Eine solche Vereinbarung kann mit zusätzlichen Kosten verbun den sein. Wird die vereinbarte Personenanzahl überschritten, ist der Vermieter berechtigt, der zusätzlichen Person den Zugang zum Chalet zu verweigern. Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Kosten für den Vermieter zu kündigen. 7 . Mietdauer Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gilt die bei der Buchung vereinbarte Mietdauer. Der reguläre Wechseltag ist Samstag, sofern bei der Reservierung nichts anderes vereinbart wurde. Die Mietdauer beginnt am Anreisetag um 16:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr . Maßgeblich sind die bei der Buchung vereinbarten An -und Abreisedaten.

8. Stornierung

a) Stornierung durch den Mieter Eine Stornierung muss uns schriftlich mitgeteilt werden. Sollten Sie Ihre Buchung wider Erwarten stornieren wollen, müssen Sie mit der Berechnung von Stornierungskosten rechnen. Bei einer Stornierung gelten folgende Bedingungen:

  • Bis 60 Tage vor Beginn des gebuchten Mietzeitraums werden 15 % des Mietpreises berechnet.
  • Zwischen 59 und 30 Tagen vor Beginn des gebuchten Mietzeitraums werden 35 % des Mietpreises berechnet.
  • Innerhalb von 30 Tagen vor Beginn des gebuchten Mietzeitraums werden 100 % des Mietpreises berechnet. Unmittelbar nach Eingang der schriftlichen Stornierung wird eine Stornierungsbestätigung versandt. Wenn der Mieter das Chalet nicht nutzt oder dieses vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer verlässt, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.

b) Stornierung durch den Vermieter Sollte der Vermieter den Mietvertrag aufgrund unvorhergesehener Umstände oder höherer Gewalt stornieren müssen, wird der Mieter unverzüglich darüber informiert. Bereits geleistete Anzahlungen bzw. Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet.

9. Gartenmöbel

Die zum Ferienhaus gehörenden Gartenmöbel sind jederzeit mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Aufgrund der stark wechselnden Wetterbedingungen in den Alpen, insbesondere bei starkem Wind, Regen, Schnee und Frost, ist der Mieter verpflichtet, bei längerer Abwesenheit sowie jeden Abend sämtliche Sitzkissen, Klappstühle und sonstige lose Gartenutensil ien in dem dafür vorgesehenen Schuppen aufzubewahren. Eventuelle Schäden, die durch die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehen, können dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Es ist nicht gestattet, die Gartenmöbel ohne vorherige Zustimmung des Vermieters vom Haus in den Garten, vom Garten in das Haus oder an andere Stellen auf dem Grundstück zu verbringen. Der Mieter ist während der gesamten Mietdauer für den sorgfältigen und ordnungsgemäßen Umgang mit den Gartenmöbeln verantwortlich. Schäden oder Verlust, die durch unsachgemäße Nutzung oder die Nichteinhaltung der oben genannten Bestimmungen entstehen, können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

10. Kaution

Sofern der Mieter das Chalet entsprechend den vereinbarten Bedingungen hinterlässt, wird die Kaution vom Vermieter innerhalb einer Woche nach Ablauf der Mietdauer auf das vom Mieter angegebene Bankkonto zurücküberwiesen. Sollte der vereinbarte Stromverbrauch überschritten worden sein, werden die hierfür anfallenden Kosten mit der Kaution verrechnet.